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Der Synodale Weg in Deutschland

Statement des PGR und KV zur dritten Vollversammlung des „Synodalen Weges“

Liebe Gemeinde,

der Pfarrgemeinderat sowie der Kirchvorstand möchte einen Kommentar zu den jüngsten Beschlüsssen der Synodalen Vollversammlung veröffentlichen, der die Position hier im Bielefelder Süden zu den Themen widerspiegeln soll:

 

Statement des PGR und KV zur dritten Vollversammlung des „Synodalen Weges“


Anfang Februar diesen Jahres fand die dritte Vollversammlung des "Synodalen Weges" der katholischen Kirche in Deutschland statt. Dieses für unsere Kirche wichtige Ereignis nimmt der PGR und KV unserer Pfarrei zum Anlass, auf diesem Wege darüber zu informieren und auch Stellung zu den dort formulierten Reformanliegen zu nehmen.
Die Anfänge dieser Kirchensynode liegen schon einige Jahre zurück. Ausgangspunkt war die Unzufriedenheit vieler Gläubigen, wie die Kirche mit dem Missbrauchsskandal umgegangen war. Von 2011 bis 2015 gab es zwar als Reaktion auf das Bekanntwerden von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche einen Gesprächsprozess der Deutschen Bischofskonferenz. Die Bischöfe hatten jedoch von vorne herein bestimmte Themen ausgeklammert, um Konflikte mit dem Vatikan zu vermeiden. Doch man musste feststellen, dass man so nicht weiterkommt - oder wie der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Marx; sagte: „Das machen die Leute nicht mehr mit, ...“. Anders gesagt: Man kann heute nicht mehr einfach von Oben verordnen, über was in der Kirche nachzudenken sei und über welche Themen man zu schweigen hat. Die Mehrheit der Bischöfe sah ein, dass sich hieran etwas ändern muss.

Die Antwort war: Der "Synodale Weg". Das heißt konkret:

  • Gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken wurden die Regeln dieses Weges festgelegt
  • Gemeinsam wurden die Themen umrissen. Es sind größtenteils Themen, die bereits seit wenigsten 50-60 Jahren unter den Nägeln brennen.

Im Januar 2020 wurde dann der "Synodale Weg" mit der ersten Vollversammlung in Frankfurt eröffnet und die Arbeitsgruppen konnten ihre Beratungen aufnehmen. Es sind 4 große Themenbereiche, mit denen sich die Arbeitsgruppen des Synodalen Wege beschäftigen.

  • Im ersten Themenbereich geht es um die Aufarbeitung der Fälle von sexuellem Missbrauch in der Kirche und in diesem Zusammenhang um den Missbrauch von Macht.
  • Eine weitere Arbeitsgruppe diskutiert die Lebensform der Bischöfe und Priester; - sprich: die Frage des Pflichtzölibates.
  • In einer dritten Gruppe geht es um die Sexualmoral der Kirche, und die Frage, wie entscheidende Erkenntnisse aus Theologie und Humanwissenschaften in die Lehre der Kirche aufgenommen werden können. Da geht es z. B. um Fragen, wie Menschen, die nicht verheiratet sind, ihre Sexualität leben können - oder wie gehen wir als Kirche mit homosexuellen Menschen um.
  • Im 4. Themenbereich geht es um die Frau in der Kirche, und wie sie am Weiheamt in der Kirche beteiligt werden kann.


In der 3. Vollversammlung, die vom 3. - 5. Februar 2022 in Frankfurt tagte, wurden nun in erster Lesung wichtige Texte mit ganz konkreten Reformanliegen verabschiedet. Es sind Texte, die zwar noch nicht endgültige Beschlüsse der Synode darstellen, wohl aber die grundsätzliche Richtung für die nächsten Beratungsprozesse vorgeben. In den Texten werden folgende Reformen formuliert

  • Die Forderung an den Papst oder an ein zukünftiges Konzil verheiratete Priester in unserer Kirche zuzulassen. Zudem solle es katholischen Priestern gestattet sein, zu heiraten und im Amt zu bleiben.
  • Im Papier "Diakonat der Frau" wird sich für die Öffnung des diakonischen Amts für Frauen ausgesprochen.
  • Eine weitere Textvorlage empfiehlt dem Papst, eine „lehramtliche Präzisierung und Neubewertung der Homosexualität" auf der Grundlage moderner humanwissenschaftlicher Erkenntnisse vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wird gefordert, Segensfeiern für alle Liebespaare zu ermöglichen, einschließlich Homosexueller und zivil wiederverheirateter Geschiedener.
  • Der Handlungstext zur Grundordnung im kirchlichen Dienst plädiert unter anderem dafür, dass künftig zivile Eheschließungen von gleichgeschlechtlichen Paaren oder von Geschiedenen kein Kündigungsgrund mehr für kirchlich Angestellte sein sollen.

Der PGR und KV unserer Pfarrei St. Elisabeth stellt sich klar und deutlich (einstimmig) hinter die Reformanliegen, die in diesen Texten des Synodalen Weges formuliert und in erster Lesung beschlossen wurden. Wir hoffen, dass die weiteren Beratungen in den geplanten Synodalen Versammlungen vom 08. - 10. September 2022 sowie 09. - 11. März 2023 mit dazu beitragen, echte Reformen innerhalb unserer Kirche umzusetzen.

 

[Stand 15.02.2022]

Gebetszettel zum Synodalen Weg